In würdiger Form Abschied nehmen
Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen.
Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.
Lebenspartner (ohne amtliche Eheschließung) haben gesetzlich kein Entscheidungsrecht. Hier ist eine schriftliche Willenserklärung zu empfehlen.
Gerne stehen wir Ihnen bei diesen Überlegungen in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.
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Erdbestattung
Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt, aber es ist auch möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.
Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Ruhe aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.
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Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist möglich, sie sollte aber im Sinne des Verstorbenen sein. Im besten Fall wurde dieser Wunsch besprochen und im letzten Willen verfügt.
Fehlt dieser Wunsch, so darf der Ehepartner bzw. der nächste Angehörige bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entspricht. Mit seiner Unterschrift versichert er, den letzten Willen des Verstorbenen zu respektieren und bestätigt, dass es zwischen den Bestimmungsberechtigten keine Meinungsverschiedenheiten gibt.
Die Urne kann je nach Friedhof in einem Familiengrab oder einem besonderen Urnengrab beigesetzt werden. Fast alle christliche Kirchen erkennen sowohl die Feuer- als auch die Erdbestattung an.
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Seebestattung
Die Seebestattung einer Urne ist ebenfalls möglich. Auch in diesem Fall muss eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vorliegen. Auch in diesem Fall müssen die Bestimmungen wie bei einer Feuerbestattung eingehalten werden.
Die Beisetzung ist weltweit in fast allen Häfen möglich. Wie Ostsee, Nordsee, Mittelmeer, Atlantik.
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Baumbestattung
Die Baumbestattung zählt zu einer immer beliebter werdenden naturnahen Beisetzung. Die Urne wird nach der Kremation im Wurzelbereich eines Baumes in die Erde eingebracht.
Diese Möglichkeit wird auf einzelnen Friedhöfen in Dresden und Umgebung angeboten.
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Weltraumbestattung
Der Weltraumbestattung geht ebenfalls eine Feuerbestattung voraus. Aufgrund der hohen Transportkosten wird nur ein kleiner Teil der Asche mit einer Rakete in den Weltraum befördert. Die restliche Asche muss auf herkömmliche Weise bestattet werden.
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Diamantbestattung
Auch der Diamantbestattung geht eine Feuerbestattung voraus. Nach der Kremierung werden die Kohlenstoffanteile durch technische Verfahren aus der Asche getrennt und dann durch hohen Druck und hohe Temperaturen zu einem Diamanten gepresst.
Dazu muss die Urne z.B. in die Niederlande überführt werden. Da nur ein kleiner Anteil der Asche benötigt wird, muss der Rest auf herkömmliche Weise bestattet werden.
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Luftbestattung
Unter einer Luftbestattung versteht man die Verstreuung der Asche eines Verstorbenen von einem Heißluftballon oder Flugzeug aus. Der Luftbestattung geht also auch immer zwingend eine Feuerbestattung voraus. Nach der Kremierung wird die Asche in einer Zeremonie verstreut. Angehörige können nach Wunsch daran teilnehmen.
Diese Beisetzungsart ist vor allem in Frankreich und der Schweiz verbreitet, in Deutschland aber nicht erlaubt.
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